Nachfolgend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Events & Veranstaltungen im CERVO Mountain Resort.
Preise in CHF inkl. MWST. Preisänderungen und saisonale Anpassungen sind unter Vorbehalt.
Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Das CERVO ist berechtigt nach Ablauf der Optionsdaten ohne Weiteres über die reservierten Veranstaltungsräumlichkeiten sowie Hotelzimmer anderweitig zu verfügen.
Beginn und Ende der Veranstaltung werden in der Auftragsbestätigung vereinbart. Nachträgliche Änderungen der vereinbarten Zeiten bedürfen der Zustimmung des CERVOs. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag entschädigungslos zurückzutreten, falls beispielsweise:
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das CERVO ist berechtigt, vom Auftraggeber bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder nach mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung per Mail einen geschätzten Betrag von 50% der voraussichtlichen Konsumationen als Vorauszahlung zu verlangen. Die Schlussabrechnung erfolgt beim Check-out oder per Post bis zu einer Woche nach dem Anlass.vDie Vergütung wird ohne jeden Abzug innert zehn Tagen nach Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig.
Ein Rücktritt des Auftraggebers bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Form. Wird die Veranstaltung vollumfänglich durch den Auftraggeber storniert, verrechnet das CERVO folgende Stornierungskosten:
Anlass bis 20 Personen:
Anlass ab 21 Personen:
Für Beschädigungen oder Verlust von festem oder mobilem Inventar des CERVOs, die während der Veranstaltung bzw. des Auf-/Abbaus (wenn dieser vom Gast durchgeführt wird) verursacht werden, haftet der Auftraggeber ohne Verschuldungsnachweis durch das Hotel. Das CERVO kann den Abschluss entsprechender Versicherungen verlangen.
Für den Verlust oder Beschädigungen übernimmt das CERVO keine Haftung. Sollen diese gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Beschädigung oder jede andere Gefahr versichert werden, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
Soweit das CERVO für den Auftraggeber technische Einrichtungen oder sonstige Leistungen von Dritten beschafft, handelt es im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Hotel sämtliche Auslagen und Verwendungen, die das Hotel in richtiger Ausführung gemacht hat, zu ersetzen und das CERVO von den eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien. Der Auftraggeber haftet für eine sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe der in seinem Auftrag gemieteten technischen Einrichtungen.
Störungen an den vom CERVO zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden vom technischen Dienst des Hotels behoben und berechtigen nicht zu einer Reduktion der Vergütung. Kann eine Störung nicht behoben werden, reduziert sich die Vergütung um den Betrag der Miete für die technische Einrichtung. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich webgedungen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dem vorliegenden Vertrag ist Schweizerisches Recht anzuwenden.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung: CERVO Mountain Resort Riedweg 156, CH-3920 Zermatt T: +41 27 968 12 12 F: +41 27 968 12 11 events@cervo.swiss